image slideshow
Kosten: Zahnimplantate und zahnmedizinische Eingriffe intelligent finanzieren
 

IMPLANTATLOUNGE

powered by Dentalplus Implantatlounge
Welfenhof MVZ
Mainzer Str. 98 - 102
65189 Wiesbaden

Fon: 06 11 / 95 00 07 03
Mail: termine@dentalplus.de

Kosten der Zahnbehandlung


Möglichkeiten zur Finanzierung von Zahnbehandlungen

Kern unserer Arbeit sind eine hochwertige Zahnbehandlung und eine individuelle, schonende Versorgung. Beides ermöglichen wir Ihnen zu einem fairen Preis.

Wenn Sie privat versichert sind werden die Zahnimplantat - Kosten zum größten Teil erstattet. Die genauen Details hängen von Ihrer persönlichen Versicherungspolice ab. Die meisten Verträge sehen für Implantationen und Zahnersatz eine Erstattung in Höhe von 80% der Kosten vor.

Sind Sie gesetzlich versichert, sind die Zahnimplantat - Kosten größtenteils selbst zu tragen. Die Krankenkassen zahlen nur einen bestimmten Festzuschuss, der von der Anzahl und Konstellation der fehlenden Zähne abhängt. Dieser genügt, um die Kosten von sehr einfachem Zahnersatz abzudecken, nicht jedoch für die Zahnimplantat - Kosten. Eine große Erleichterung kann eine gute Zahnzusatzversicherung sein. Gute Versicherungen erstatten ähnlich wie bei Privatpatienten bis zu 80% der Implantat-Kosten. Gerade bei den Zusatzversicherungen lohnt jedoch der genaue Blick in den Vertrag, da es sehr unterschiedliche Erstattungsbedingungen und Wartezeiten gibt.


Tipps zur Kostenkontrolle von Zahnbehandlungen

Unser Ziel ist die umfassende und nachhaltige Beseitigung Ihrer Zahnprobleme: Gemeinsam mit Ihnen versuchen wir darum, eine an Ihre finanziellen Möglichkeiten angepasste zahnärztliche Lösung zu finden. So stellen wir partnerschaftlich sicher, dass Sie die für Sie optimale Implantat-Lösung erhalten.


Die wichtigsten Möglichkeiten zur Kontrolle der Zahnimplantat-Kosten:

  • Zahnzusatzversicherung (für gesetzlich Versicherte)
  • Ratenzahlung
  • Nutzung von Steuervorteilen


1. Zahnzusatzversicherung

Eine sinnvolle oder sogar notwendige Zahnbehandlung darf nicht an den Kosten scheitern. Nicht selten kommt ein Teufelskreis in Gang, wenn aus finanziellen Gründen die richtige Behandlungsmethode nicht begonnen oder nur teilweise durchgeführt werden kann. Wir möchten Ihre Zahnprobleme aber dauerhaft lösen: Darum lohnt sich der frühzeitige Abschluss einer Zusatzversicherung, wenn Sie in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Bitte beachten Sie dabei aber, dass es sowohl sehr gute, als auch sehr schlechte Zusatzversicherungen gibt und dass die Zusatzversicherung immer vereinbart werden muss, BEVOR ein Zahnarzt Probleme an Ihren Zähnen festgestellt hat. Alle Zusatzversicherungen haben zudem Wartezeiten von etwa 4 bis 5 Jahren, bevor sie unbegrenzt für Implantate und Zahnersatz leisten. So stellen die Versicherungen sicher, dass die Zusatzversicherung nicht erst abgeschlossen wird, wenn der Kunde bereits seine Zahnprobleme ahnt. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Zahnersatz und Implantate in Höhe von mindestens 70 Prozent und erstattet ebenso die Kosten der regelmäßigen zahnärztlichen Prophylaxe.


2. Ratenzahlung

Für unsere modernen zahnmedizinischen Leistungen bieten wir Ihnen außerdem Ratenzahlung an. Dieser schnelle und unbürokratische Service wird Ihnen über das Deutsche Zahnärztliche Rechenzentrum (DZR) ermöglicht. Das DZR ist für Sie auch ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es einmal Schwierigkeiten mit der Erstattung von Kosten geben sollte.

Der Service der Ratenzahlung von Behandlungskosten bleibt für Sie sechs Monate lang frei von Zinsen und Gebühren. Erst für längere Laufzeiten (bis zu 48 Monate) fallen Gebühren an. Die Höhe der Monatsraten und auch der Gebühren können Sie online über diesen Link ermitteln: www.dzr.de/service-s


Zahnbehandlungskosten und Steuern – was Sie wissen sollten

Zahnarztkosten gehören zu den Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen – Sie können den Fiskus also daran beteiligen.

Der Gesetzgeber hat für die Beteiligung an Kosten eine sogenannte Zumutbarkeitsgrenze festgelegt. Diese ergibt sich aus einem Prozentsatz Ihres Einkommens anhand der unten stehenden Tabelle. Lediglich die Kosten, welche die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, können steuerlich geltend gemacht werden.

Bitte informieren Sie sich auch bei Ihrem Steuerberater oder dem für Sie zuständigen Finanzamt, um die steuerlichen Vorteile für Ihre Behandlungskosten vollständig auszuschöpfen.


Kosten, die Sie steuerlich geltend machen können:

  1. Kosten für die Zahnbehandlung
  2. Fahrtkosten bis zur Zahnarztpraxis (mit Einschränkung)
  3. Kosten für Medikamente (rezeptpflichtige und frei verkäufliche)

Bitte sprechen Sie uns jederzeit an, wenn Sie weitere Fragen zur Finanzierung Ihrer Zahnbehandlung haben. Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch